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Einführung der TSE für Taxameter

Oliver J. Abl,  Country Manager Deutschland
Oliver J. Abl
Country Manager Deutschland
5 min Lesezeit

Die Einführung der technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) für Taxameter und Wegstreckenzähler steht bevor und bringt einige Veränderungen für Taxiunternehmer mit sich. Ab dem 1. Januar 2024 müssen Taxameter und Wegstreckenzähler über eine TSE verfügen, um die digitalen Grundaufzeichnungen vor unprotokollierten Änderungen und Löschungen zu schützen. Hier möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick darüber geben, was Sie zur Einführung der TSE in Taxis wissen sollten.

Neue Anforderungen im Anwendungserlass

Die Bundesregierung hat im Anwendungserlass zur Abgabenordnung zu § 146a AEAO anlässlich der Aufnahme von EU-Taxameter und Wegstreckenzählern in den Anwendungsbereich der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) vorgeschlagen, wie ein mit TSE ausgestatteter Taxameter aussehen soll.

Der Anwendungserlass wurde grundlegend umgestaltet und gliedert sich in vier Teile. Teile III und IV wurden für die Vorgaben für EU-Taxameter und Wegstreckenzähler neu aufgenommen.

Besondere Anforderungen an Taxameter und Wegstreckenzähler

Da Taxameter und Wegstreckenzähler in ihrer technischen Funktionalität nur bedingt mit elektronischen Kassensystemen vergleichbar sind, wurden zusätzliche Anforderungen zur Dokumentation der Geschäftsvorfälle und zur Belegausgabe in den Anwendungserlass aufgenommen. Diese speziellen Anforderungen sollen sicherstellen, dass die Daten ordnungsgemäß erfasst und geschützt werden.

Reaktionen der führenden Taxiverbände auf die Einführung der TSE

Sowohl der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM) als auch der Taxi- und Mietwagenverband Deutschland (TMV) haben Stellungnahmen gegenüber dem Bundesministerium der Finanzen abgegeben und ihre Zustimmung zur Neueinführung der TSE bekundet. Die Verbände begrüßen die Maßnahmen und erkennen den Nutzen einer sicheren und manipulationsgeschützten Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle an.

Vorbereitung auf neue Anforderungen und Transparenz im Taxigewerbe

Die Einführung der TSE für Taxameter und Wegstreckenzähler bringt Veränderungen für Taxiunternehmer mit sich. Es ist wichtig, sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten. Die TSE dient dem Schutz der digitalen Aufzeichnungen und trägt zur Transparenz und Manipulationssicherheit bei Geschäftsvorfällen im Taxigewerbe bei.

fiskaly arbeitet intensiv an einer Lösung, um Taxiunternehmern bei der Implementierung der TSE zu unterstützen. Für weitere Informationen und individuelle Beratung können Sie gerne unser Sales Team kontaktieren.

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Neufassung des AEAO: Neuerungen und Anforderungen für Kassenanbieter

Als Kassenanbieter ist es von entscheidender Bedeutung, über die neuesten Entwicklungen in Bezug auf die Neufassung des Anwendungserlasses der Abgabenordnung (AEAO) auf dem Laufenden zu sein. In unserem bevorstehenden Webinar bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich umfassend über die Neuerungen und Anforderungen zu informieren.
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KassenSichV 2023 - Was ändert sich

Mit Jahresanfang ist eine weitere Übergangsfrist der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) abgelaufen und die Verordnung für alle POS Systeme in Kraft getreten. Jedes elektronische Kassensystem muss somit ab dem 1. Januar 2023 mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein.