Anbieter von Registrierkassen, Kassensystemen und von Software bzw. Aufzeichnungssystemen, welche Geschäftsfälle aufzeichnen (z.B. Buchhaltungsprogramme und Ähnliches) sind unmittelbar von der Kassensicherungsverordnung betroffen. Sie müssen jetzt handeln und ihre Produkte und Systeme schnellstmöglich für die neuen Regeln vorbereiten.
Im weiteren Sinne sind auch alle Unternehmer betroffen, die mit diesen Kassen- und Aufzeichnungssystemen arbeiten. Sie müssen sicherstellen, dass die von ihnen eingesetzten Systeme bzw. Software auch wirklich konform mit der KassenSichV sind.