Kassensicherungs-verordnung (KassenSichV)
Überblick über die gesetzlichen Anforderungen und Regelungen zur Kassensicherungsverordnung in Deutschland.
Was ist die KassenSichV?
Die KassenSicherungsverordnung (KassenSichV) stellt sicher, dass Kassensysteme in Deutschland manipulationssicher und gesetzeskonform sind. Seit 2020 verpflichtend, fördert sie Transparenz und Sicherheit im Geschäftsalltag.
Wesentliche Maßnahmen der KassenSichV
Die KassenSichV stellt sicher, dass Kassendaten manipulationssicher aufgezeichnet werden. Durch die Einführung der Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) sind alle Transaktionen unveränderbar und sicher.
Die TSE gewährleistet die manipulationssichere Aufzeichnung von Transaktionen durch ein Sicherheitsmodul, ein Speichermedium und eine digitale Schnittstelle.
Jeder Geschäftsvorgang muss dokumentiert und dem Kunden mit einem Beleg bestätigt werden. Diese Verpflichtung erhöht die Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Transaktionen.
Unternehmen müssen ihre Kassensysteme und die TSE beim Finanzamt melden. Diese Meldung ist erforderlich, um den rechtssicheren Einsatz der Kassensysteme sicherzustellen.
Die Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (DSFinV-K 2.0) ermöglicht eine standardisierte und maschinell auswertbare Datenübergabe an die Finanzbehörden.
Unternehmen erfüllen durch die KassenSichV ihre steuerlichen Pflichten und sichern ihre Daten. Dies stärkt die Position gegenüber den Finanzbehörden und minimiert das Risiko von Sanktionen.
Sicherheit durch die TSE
Die Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) ist das Herzstück der KassenSichV. Sie sorgt dafür, dass alle Transaktionen sicher und unveränderbar gespeichert werden. Durch die Kombination aus Sicherheitsmodul, Speichermedium und digitaler Schnittstelle wird jede Transaktion durch einen einzigartigen Code geschützt, was Manipulationen verhindert.
Überblick zur KassenSichV
Die KassenSichV trat am 1. Januar 2020 in Kraft, um Manipulationen an Kassensystemen zu verhindern.
Die KassenSichV schreibt die TSE, Belegausgabepflicht, DSFinV-K 2.0 und die Kassenmeldepflicht vor.
Alle Unternehmen mit elektronischen Kassensystemen, besonders im Einzelhandel und der Gastronomie, müssen die KassenSichV erfüllen.
Fahrscheinautomaten, Parkscheinautomaten und bestimmte Buchhaltungsprogramme sind von der KassenSichV ausgenommen.