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Neue Mitteilungspflichten für elektronische Aufzeichnungssysteme ab 2025

Hannah Roegele,  Produktmarketing Manager
Hannah Roegele
Produktmarketing Manager
4 min Lesezeit

Ab dem 1. Januar 2025 treten neue Regelungen zur Mitteilungspflicht für elektronische Aufzeichnungssysteme in Kraft. Diese betreffen sowohl Kassen(-systeme) als auch EU-Taxameter und Wegstreckenzähler. Hier sind die wichtigsten Informationen und Fristen, die Unternehmen beachten müssen.

Was ändert sich ab 2025?

Ab dem neuen Jahr müssen alle elektronischen Aufzeichnungssysteme dem Finanzamt gemeldet werden. Diese Regelung zielt darauf ab, die Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Verwendung solcher Systeme zu erhöhen und Steuerhinterziehungen vorzubeugen.

Wichtige Fristen

Kassen(-systeme):

  • Systeme, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden, müssen bis zum 31. Juli 2025 gemeldet werden.
  • Systeme, die ab dem 1. Juli 2025 angeschafft werden, müssen innerhalb eines Monats nach der Anschaffung gemeldet werden.
  • Ebenso gilt, dass außer Betrieb genommene Systeme ab dem 1. Juli 2025 innerhalb eines Monats nach der Außerbetriebnahme gemeldet werden müssen.

EU-Taxameter und Wegstreckenzähler:

  • Diese müssen ebenfalls ab dem 1. Januar 2025 gemeldet werden, sobald sie mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sind.
  • Systeme, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft oder mit einer TSE ausgerüstet wurden, müssen bis zum 31. Juli 2025 gemeldet werden.
  • Ab dem 1. Juli 2025 angeschaffte oder mit einer TSE ausgestattete Geräte sind innerhalb eines Monats nach der Anschaffung oder Ausrüstung zu melden.

Besonderheiten bei der Außerbetriebnahme

Vor der Meldung der Außerbetriebnahme eines Systems muss die Anschaffung bereits gemeldet sein. Systeme, die vor dem 1. Juli 2025 endgültig außer Betrieb genommen wurden und nicht mehr in Betrieb sind, müssen nur gemeldet werden, wenn ihre Anschaffung bereits gemeldet wurde.

Elektronische Übermittlung

Die Meldungen sollen über das Programm „Mein ELSTER“ und die ERiC-Schnittstelle erfolgen. Diese elektronische Übermittlungsmöglichkeit steht ab dem 1. Januar 2025 zur Verfügung und soll den Prozess für die Unternehmen vereinfachen.

Elektronische Übermittlung mit fiskaly SIGN DE x Submission API

Die fiskaly SIGN DE x Submission API bietet eine benutzerfreundliche Lösung für die elektronische Übermittlung von Kassenmeldungen. Die API ermöglicht es, Kassen schnell und effizient beim Finanzamt zu melden, und gewährleistet somit die Einhaltung der neuen gesetzlichen Anforderungen.

Aufhebung älterer Vorschriften

Mit Inkrafttreten der neuen Regelungen wird das BMF-Schreiben vom 6. November 2019 vollständig aufgehoben. Dies bedeutet, dass alle Unternehmen sich ab dem 1. Januar 2025 an die neuen Mitteilungspflichten halten müssen.

Fazit

Die neuen Mitteilungspflichten für elektronische Aufzeichnungssysteme stellen eine bedeutende Änderung dar, die Unternehmen frühzeitig beachten sollten. Durch die rechtzeitige Meldung der Systeme können Unternehmen sicherstellen, dass sie den neuen gesetzlichen Anforderungen entsprechen und mögliche Strafen vermeiden. Nutzen Sie die fiskaly SIGN DE Submission API, um den Prozess so reibungslos wie möglich zu gestalten.

Quellen:

Webinar Aufnahme ansehen: “Einfache Umsetzung der Meldepflicht mit fiskaly”

  • Meldung der Kasse beim Finanzamt und flächendeckende Einführung
  • Details zur Pilotphase mit der Hessischen Finanzverwaltung
  • Wichtige Termine zur Implementierung
  • fiskaly SIGN DE x Submission API