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QR-Code ersetzt lesbare TSE-Signatur auf Kassenbeleg

Oliver J. Abl,  Country Manager Deutschland
Oliver J. Abl
Country Manager Deutschland
4 min Lesezeit

Am 25. Juni 2021 hat der Bundesrat der Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung zugestimmt. (2)(4) Durch die Ergänzung des § 6 Satz 2 KassenSichV wird ermöglicht, dass auf einem Beleg bestimmte Angaben nicht in für einen Menschen lesbarer Form aufgedruckt werden müssen, sondern in einem QR-Code dargestellt werden können. Somit kann die Beleggröße reduziert werden. § 6 Satz 2 der KassenSichV wird wie folgt gefasst: „Die Angaben nach Satz 1 müssen 

  1. für jedermann ohne maschinelle Unterstützung lesbar oder 
  2. aus einem QR-Code auslesbar sein. 

Der QR-Code nach Satz 2 Nummer 2 hat der digitalen Schnittstelle der Finanzverwaltung (DSFinV), die für die jeweils zugehörige Art des Aufzeichnungssystems vorgeschrieben ist, zu entsprechen. Die digitale Schnittstelle wird auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern, in der jeweils geltenden Fassung veröffentlicht.“

Quelle: Bundesrat Drucksache 438/21 S. 8.

Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 10.08.2021 in Kraft.

(Update 2024) Zusätzlich zu den bereits inkludierten TSE-Daten muss der KassenSichV-konforme Beleg ab 1. Januar 2024 auch die Seriennummer des elektronischen Aufzeichnungssystems sowie die Seriennummer des Sicherheitsmoduls enthalten. Wir empfehlen, diese Daten im QR-Code zu hinterlegen.

Nachhaltige Entwicklung

Die Ergänzung in § 6 Satz 2 KassenSichV ermöglicht, die Signaturdaten in einem QR-Code aufzudrucken. Bisher mussten alle Angaben in einer für Menschen lesbaren Form gedruckt werden. Somit müssen diese Daten nicht mehr doppelt auf dem Beleg dargestellt werden, sofern schon ein QR-Code auf den Beleg gedruckt wurde. Das bedeutet, dass sich die Kassenbelege verkürzen. Es wird davon ausgegangen, dass mit dieser Änderung geschätzt 108 000 km Papier jährlich eingespart werden.

Der Aufbau und die technischen Vorgaben zum QR-Code muss der digitalen Schnittstelle der Finanzverwaltung (DSFinV) entsprechen. Für Kassensysteme ist eine digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (DSFinV‑K) definiert.

Papier einsparen - QR-Code nutzen

Die TSE Daten (=abgesicherte TSE-Daten laut KassenSichV) sollen im QR-Code hinterlegt werden. Dadurch entfällt der Druck des TSE Klartexts auf dem Beleg. Dies ist die aktuelle Empfehlung der Finanzbehörden. Im Falle einer Kassen-Nachschau erleichtert der QR-Code den Prozess. Kürzere Belege sparen Papier ein und schlussendlich Geld. Zudem werden Thermopapier-Schadstoffe vermieden und die Umwelt geschont. Short and long receipt Der erste Kassenbeleg auf der linken Seite zeigt die verkürzte Variante, bei der die abgesicherten TSE-Daten im QR-Code hinterlegt wurden. Der zweite Beleg auf der rechten Seite zeigt einen Beleg mit aufgedrucktem Klartext der abgesicherten TSE-Daten laut KassenSichV. Hier ist der Unterschied in der Länge und dadurch die Einsparung von Ressourcen deutlich zu sehen.

Alternativ können Sie auf den digitalen fiskaly receipt umsteigen und damit ganz auf Thermopapier verzichten. Weiter unten finden Sie nähere Informationen zum fiskaly receipt.

QR-Code Vorteile im Überblick:

  • Kassen-Nachschau wird wesentlich vereinfacht
  • Schnellere Überprüfung der Belege
  • Papiereinsparung → Kosten werden verringert
  • Thermopapier-Schadstoffe werden reduziert → Umwelt wird geschont
  • Ästhetisch schönere Belege

fiskaly receipt:

Der “extra-Schritt” mit fiskaly ist die komplett elektronische Belegerteilung. Mit dem fiskaly receipt (Schnittstelle) ist es nun möglich den Beleg 100% elektronisch und somit klimaneutral zu übergeben. Die Übergabe kann zum Beispiel ganz einfach durch einen QR-Code durchgeführt werden. Bei Beendigung einer Transaktion bekommt der Verkäufer einen QR-Code auf sein Endgerät zugespielt. Der Kunde kann diesen QR-Code scannen und erhält somit seinen elektronischen fiskaly receipt direkt auf sein Gerät. Alternativen sind Zuschicken durch E-Mail oder SMS.

fiskaly receipt Vorteile im Überblick:

  • Digitaler Beleg → kein Papier, keine zusätzlichen Kosten
  • Nahtlose und schnelle Integration durch API Schnittstelle
  • Moderne Art der Belegausgabe (QR-Code, E-Mail, SMS)
  • Kein Kontakt zu Thermopapier-Schadstoffen
  • Ästhetisch anpassbares Design

Anmerkung:

Es wird davon ausgegangen, dass mit dieser Änderung in Deutschland geschätzt 108 000 km Papier jährlich eingespart werden.

Das unten angeführte Beispiel verdeutlicht wie viele Ressourcen jährlich durch diese Änderung eingespart werden können.

Beispielberechnung Ressourceneinsparung

Das Beispiel ist aus der Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung  und verdeutlicht wie viele Ressourcen jährlich durch diese Änderung eingespart werden können:

“Hierbei wird davon ausgegangen, dass die Daten bisher eine durchschnittliche Länge von 3 cm auf dem Kassenbeleg einnehmen und ca. 40 Prozent der Belege entweder elektronisch ausgegeben werden oder keinen QR-Code enthalten. Bei geschätzten 6 Milliarden Belegen jährlich , führt dieses zu einer Papiereinsparung von 108 000 km Papier. Bei einer durchschnittlichen Länge von 50 m je Bonrolle und durchschnittlichen Kosten von 1 Euro je Bonrolle ergeben sich die jährlichen Einsparungen von 2,1 Mio. Euro.”

Drucksache 19/29085 (28.4.2021), S. 15.

fiskaly unterstützt diese nachhaltige Entwicklung des Drucks eines QR-Codes anstelle des Drucks der lesbaren Signatur. Somit kann der Papierverbrauch durch die Belegausgabepflicht verringert und damit auch Ressourcen geschont werden.

Quellen:

  1. Deutscher Bundestag Drucksache 19/29085 28.04.2021
  2. Bundesrat Drucksache 438/21 21.05.2021
  3. Bundesrat Drucksache 438/1/21 14.06.2021
  4. Bundesrat Drucksache 438/21 (Beschluss) 25.06.2021