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Cloud-TSE implementieren.

Implementierung

Auf dieser Seite haben wir Ihnen einen Überblick zur Implementierung der fiskaly Cloud-TSE in fünf Schritten zusammengestellt. Hier finden Sie, welche Punkte Sie beachten müssen. Diese erleichtern die Implementierung und greifen möglichen Fehleren vor, die einfach vermieden werden können.

Erste Schritte.

1. Anmeldung bei fiskaly

Rufen Sie das fiskaly Dashboard auf. Sie können sich mit Ihrem Google, LinkedIn, Microsoft Konto sowie mit Ihrer E‑Mail Adresse bei fiskaly anmelden. Im Anschluss an die Registrierung erhalten Sie eine E‑Mail, um Ihr Konto zu aktivieren. 

Beim ersten Login werden Sie aufgefordert, eine (Test-)Organisation anzulegen. Füllen Sie dazu den Namen der Organisation (Schritt 1) sowie die Adressfelder aus (Schritt 2). Im letzten Schritt wird standardmäßig die Adresse der Organisation hinterlegt. Zum Testen können Sie auch ohne die Rechnungsadresse anzugeben die Organisation erstellen.

Klicken Sie zum Abschluss auf ‘Erstellen’. Nun können Sie das fiskaly System kostenlos testen. Das fiskaly Dashboard Benutzerhandbuch finden Sie auf developer.fiskaly.com.

2. Quick Start. API testen mit Postman

Postman ist ein beliebtes Werkzeug zum Testen von APIs. Eine intuitive, grafische Benutzeroberfläche sowie geringe Programmier-Vorkenntnisse sind Vorteile vom Testen mit Postman. Zudem werden durchgeführte Tests abgespeichert und sind wiederholbar.

So haben Sie die Möglichkeit unsere APIs im Detail zu testen und bekommen einen guten Überblick über die Zusammenhänge und Abläufe. Deswegen stellt auch fiskaly Postman Environment und Postman Collection zum Testen der fiskaly API zur Verfügung. Stellen Sie sicher, dass Sie immer mit der aktuellen Environment und Collection testen. So wird gewährleistet, dass die letzten Updates abgebildet werden.

3. Vorbereitung Organisationen im fiskalyversum

Die Gestaltung des Organisationsmanagements im fiskaly System ist ein wichtiger Baustein bei der Integration der fiskaly Cloud-TSE. Überlegen Sie in einem ersten Schritt, wie Sie Ihre Organisationsstruktur am Besten bei uns abbilden können. Beachten Sie, dass Sie in dieser Phase den zukünftigen Managementaufwand im Betrieb bestimmen.

Da die Organisations- und Kundenstrukturen unserer Kunden sehr vielfältig sind, haben wir für Sie ein sehr flexibles und intuitives System entwickelt, das es Ihnen ermöglicht eine saubere Trennung von Kunden, Standorten und Hierarchien abzubilden.

Auf der Seite fiskademy Seite Organisationen im fiskaly System stellen wir auch Best Practice Beispiele zur Verfügung.

Weitere Schritte.

4. Implementieren ins eigene System

Oberstes Gebot bei der Implementierung ist, dass das POS-System am Laufen bleibt! fiskaly stellt umfassende Informationen und Ressourcen, die Sie bei der Implementierung unterstützen zur Verfügung. Die fiskaly online Ressourcen stellen wir Ihnen auf der fiskademy Seite ‘Ressourcen’ ausführlich vor. Darüber hinaus ist es wichtig zu verstehen, dass neben den technischen Anforderungen vor allem die rechtlichen Rahmenbedingungen eine übergeordnete Rolle spielen.

Im optimalen Fall wird unsere API so implementiert, dass der reibungslose Betrieb der Kasse jederzeit gewährleistet werden kann. Dabei gilt es einige Dinge zu beachten. Im Allgemeinen hängt dies stark von der Kassenarchitektur, der Frequentierung und dem Einsatzgebiet der Kasse ab. Ein weiterer Punkt ist, eine fehlende Signatur am Beleg bedeutet keineswegs, dass der Beleg nicht rechstkonform ist (siehe Punkt 7 AEAO zu § 146a). Die fiskaly API muss jedoch so implementiert sein, dass jede Transaktion eine Signatur abfragt. In der Infobox Tipps aus der Praxis haben wir wichtige Informationen für Sie kurz zusammengefasst.

5. Liveschalten

Im fiskaly System ist die Standardeinstellung der Test-Modus und die initiale Aktivierung der Hauptorganisationen in den Live-Modus erfolgt manuell. Folgen Sie hierfür den Schritten im Dashboard oder wenden Sie sich an sales@fiskaly.com. Unterorganisationen können selbstständig livegeschalten werden. Die Ressourcen des Test- und des Live-Systems sind nicht miteinander verbunden. Änderungen im Test-System werden somit nicht in das Live-System übernommen und Sie können das Test-System weiterhin als Sandbox verwenden.

Bei der Umstellung von V1 auf V2 müssen Sie keine neuen Organisationen anlegen. Jedoch sollten Sie in jedem Fall die V1 Ressourcen deaktivieren, um eine mehrfache Verrechnung zu vermeiden. Selbstverständlich können Sie weiterhin auf die Daten der V1 Ressourcen zugreifen. Unter diese Link finden Sie mehr Informationen zum Umstieg auf V2.

Tipps aus der Praxis

Folgende Tipps aus der Praxis haben wir für Sie zusammengestellt:

Timeouts setzen

Diese hängen stark von der Frequentierung der Kasse ab. Sie sollten als Hersteller selbst entscheiden welche Timeout-Länge Sie für vernünftig erachten. Ein Request sollte in keinem Fall so lange geöffnet sein, dass der reibungslose Betrieb der Kasse gefährdet ist.

Bitte beachten Sie, dass im Falle der Unerreichbarkeit der TSE, der Kassiervorgang nicht gestört wird.

Autorisierung
Die Autorisierung erfolgt initial über API Key und API Secret. Sie erhalten einen “access token” und einen “refresh token” über die Sie sich laufend neu autorisieren können. Sollten Sie in eine “401” Antwort laufen, autorisieren Sie sich über API Key und Secret einfach erneut.

Infobox. Management API.

POS-System bleibt am Laufen

Oberstes Gebot bei der Implementierung ist, dass das POS-System am Laufen bleibt! fiskaly stellt umfassende Informationen und Ressourcen, die Sie bei der Implementierung unterstützen zur Verfügung. Die fiskaly online Ressourcen stellen wir Ihnen auf der Seite fiskademy Ressourcen ausführlich vor. Darüber hinaus ist es wichtig zu verstehen, dass neben den technischen Anforderungen vor allem die rechtlichen Rahmenbedingungen eine übergeordnete Rolle spielen.

Reibungslose Betrieb der Kasse

Im optimalen Fall wird unsere API so implementiert, dass der reibungslose Betrieb der Kasse jederzeit gewährleistet werden kann. Dabei gilt es einige Dinge zu beachten. Im Allgemeinen hängt dies stark von der Kassenarchitektur, der Frequentierung und dem Einsatzgebiet der Kasse ab. Ein weiterer Punkt ist, eine fehlende Signatur am Beleg bedeutet keineswegs, dass der Beleg nicht rechstkonform ist (siehe Punkt 7 AEAO zu § 146a). Die fiskaly API muss jedoch so implementiert sein, dass jede Transaktion eine Signatur abfragt. In der Infobox Tipps aus der Praxis haben wir wichtige Informationen für Sie kurz zusammengefasst.

fiskaly Management API

Die fiskaly SIGN DE - API ist eine RESTful API, die ein cloudbasiertes, virtuelles TSE (Technische Sicherheitseinrichtung) im Sinne der deutschen KassenSichV (Kassensicherungsverordnung) implementiert.

fiskaly Management API

7. Ausfall der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung

AEAO zu § 146a, Nr. 2.1.6 Was tun, wenn die TSE nicht erreichbar ist und ein Beleg unsigniert bleibt? Der Gesetzgeber stellt im AEAO zu § 146a im Punkt 7 klar*:

AEAO zu § 146a auf der Website des BMF

7.1 Ausfallzeiten und –grund einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung sind zu dokumentieren (vgl. AEAO zu § 146a, Nr. 2.1.6). Diese Dokumentation kann auch automatisiert durch das elektronische Aufzeichnungssystem erfolgen.

7.2 Kann das elektronische Aufzeichnungssystem ohne die funktionsfähige zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung weiterbetrieben werden, muss dieser Ausfall auf dem Beleg ersichtlich sein. Dies kann durch die fehlende Transaktionsnummer oder durch eine sonstige eindeutige Kennzeichnung erfolgen.

7.3 Soweit der Ausfall lediglich die zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung betrifft, wird es nicht beanstandet, wenn das elektronische Aufzeichnungssystem bis zur Beseitigung des Ausfallgrundes weiterhin genutzt wird. Die grundsätzliche Belegausgabepflicht bleibt von dem Ausfall unberührt, auch wenn nicht alle für den Beleg erforderlichen Werte (vgl. AEAO zu § 146a, Nr. 5.8) durch die zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung zur Verfügung gestellt werden. Die Belegangaben zu Datum und Uhrzeit müssen in diesem Fall von dem elektronischen Aufzeichnungssystem bereitgestellt werden.

7.4 Die Belegausgabepflicht nach § 146a Abs. 2 AO entfällt lediglich bei einem vollumfänglichen Ausfall des Aufzeichnungssystems oder bei Ausfall der Druck- oder Übertragungseinheit. Bei Ausfall der Druck- oder Übertragungseinheit für den elektronischen Beleg muss das Aufzeichnungssystem i. S. d. § 146a Abs. 1 Satz 1 AO i.V.m. § 1 Satz 1 KassenSichV weiterhin genutzt werden.

7.5 Der Unternehmer hat unverzüglich die jeweilige Ausfallursache zu beheben, Maßnahmen zu deren Beseitigung zu treffen und dadurch sicherzustellen, dass die Anforderungen des § 146a AO schnellstmöglich wieder eingehalten werden.

* Haftungsausschluss: Die enthaltenen Informationen auf dieser Website dienen allgemeinen Informationszwecken und beziehen sich nicht auf die spezielle Situation einer Einzelperson oder einer juristischen Person. Sie stellen keine rechtliche oder steuerliche Beratung dar. Im konkreten Einzelfall kann der vorliegende Inhalt keine individuelle Beratung durch fachkundige Personen ersetzen.

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