DSFinV-K: Der Standard für Kassen-Nachschau und Datenexport

Was ist die DSFinV-K?

Die Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (DSFinV-K) ist ein standardisiertes Format zur Erfassung und zum Export von Kassendaten, das für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben unerlässlich ist. Sie stellt sicher, dass für die Finanzbehörden alle Kassendaten vollständig, nachvollziehbar und prüfbar sind.

Warum ist die DSFinV-K wichtig?

Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen

Die DSFinV-K gewährleistet, dass Ihre Kassensysteme den aktuellen gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit der Kassendaten

Durch die DSFinV-K wird sichergestellt, dass alle Kassendaten lückenlos und verständlich dokumentiert sind.

Unterstützung bei Außenprüfungen und Kassen-Nachschauen

Die DSFinV-K erleichtert Finanzbehörden die Überprüfung Ihrer Kassendaten und schafft dadurch Transparenz.

Umfangreiche Informationen zur DSFinV-K

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Rechtliche Grundlagen der DSFinV-K

Seit Juli 2019 sind die Anforderungen an die DSFinV-K 2.0 standardisiert. Ab dem 1. Januar 2020 müssen alle Kassensysteme durch eine zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) geschützt sein. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite des Bundeszentralamts für Steuern.

Versionen der DSFinV-K

  • DSFinV-K 2.4: Seit Januar 2024 in Kraft, enthält redaktionelle Änderungen.
  • DSFinV-K 2.3: Verbindlich für alle Aufzeichnungen ab dem 1. Juli 2022.

Datenexport und -strukturierung

Die DSFinV-K-Schnittstelle stellt sicher, dass die Struktur und Bezeichnung der Dateien einheitlich bleiben. Dies ermöglicht den Finanzbehörden einen effizienten Zugriff auf die Kassendaten.

Technische Anforderungen

Module der DSFinV-K

Die DSFinV-K legt fest, wie Kassendaten strukturiert und verarbeitet werden müssen

Einzelaufzeichnungsmodul

Detaillierte Dokumentation jeder Transaktion.

Stammdatenmodul

Speicherung wichtiger Unternehmens- und Kassendaten.

Kassenabschlussmodul

Digitale Speicherung der Kassenabschlussdaten.

Was ist die Kassen-Nachschau?

Unangekündigte Überprüfungen der Kassenaufzeichnungen durch die Finanzbehörden gemäß § 146b AO können jederzeit während der Geschäftzeiten stattfinden.

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FAQ’s zur DSFinV-K

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DSFinV-K Highlights

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