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Alles rund ums Thema Zertifizierung und TSE.

Die KassenSichV ist seit 1.1.2020 offiziell in Kraft getreten. Bisher zeigt sich ein differenziertes Bild über die Intensität mit der sich Kassenherstellern mit dem Thema auseinandergesetzt haben. Das wird sich jedoch mit 1.10.2020 schlagartig ändern. Ab diesem Datum muss jede Kasse mit einer TSE ausgestattet sein (grundlegende Infos dazu finden Sie hier).Als Kassenhersteller stellt sich die Frage: Welche TSE Lösung setze ich ein? Gesetzeskonformität ist dabei oft das entscheidende Kriterium.

Das Problem:

Keine TSE ist derzeit vollständig zertifiziert — nur vorläufig freigegeben!

Was können Kassenhersteller also tun? 

TSE Kunden haben grundsätzlich die Möglichkeit Cloud-TSEs oder Hardware-TSEs zu integrieren. Dabei ergeben sich riesige Unterschiede hinsichtlich Zertifizierung, Leistungsspektrum, Praktikabilität und Kosten. Darauf möchten wir folgend näher eingehen.

Die aktuelle Situation

Einige Hardware TSE Anbieter haben eine vorübergehende Freigabe für Ihre Systeme und müssen deshalb spätestens Ende 2020 in Re-Zertifizierung. Dabei ergeben sich jedoch große Risiken — beispielsweise durch ein Upgrade auf ein neues Schutzprofil. TSEs mit einer vorübergehenden Freigabe sind de facto nur teilweise geprüft und dadurch besteht das Risiko, dass es zu keiner endgültigen Zertifizierung kommt. Dadurch würden sich mehrere Probleme ergeben:

  • Der TSE Hersteller muss Ende 2020 in Re-Zertifizierung. Sollte die Re-zertifizierung nicht positiv abgeschlossen werden muss eine neue TSE Lösung gefunden werden.  Im schlimmsten Fall müssten sich die Kunden einen neuen Anbieter suchen.
  • Sollten bei der Re-Zertifizierung grobe Mängel in der TSE zum Vorschein kommen, könnte es trotz der aktuellen vorläufigen Freigabe zu einem kompletten Betriebsverbot kommen. Damit würden alle bereits in Betrieb befindliche TSEs getauscht werden müssen.

Was sind die Folgen daraus?

Möglicherweise müsste es zu einem kompletten Austausch aller HW-TSEs kommen. Hardware-Lösungen sind sehr kostenintensiv in der Anschaffung und bergen enorme logistische Herausforderungen. Sollte es also jemals zu Änderungen kommen, müssten potentiell alle Hardware TSEs komplett ausgetauscht werden. Das würde zu abermaligen Kosten und Roll-Out Herausforderungen führen. Darüber hinaus können Hardware TSEs nicht mit den Leistungsspektrum von Cloud Lösungen rund um die notwendigen Prozesse mithalten.

Die Zertifizierung einer Cloud TSE ist nur mehr eine Frage der Zeit. Es gibt Kassensysteme, bei denen es technisch unmöglich ist, eine Hardware Komponente einzubauen (bspw. basierend auf RDP — Remote Desktop Protocol). TSEs als Cloud Lösung sind auch vom BSI offiziell bestätigt (siehe dazu FAQ BSI). Der führende Anbieter von Cloud-TSEs ist fiskaly, aufgrund des technologischen Vorsprungs, sowie dem einzigartigen Leistungsspektrum. „Das Schöne an einer Cloud Lösung ist die Einfachheit gepaart mit unendlichen Möglichkeiten.“ dokumentiert Dr. Patrick Gaubatz, TSE Experte bei fiskaly.

Unsere Empfehlung ist ganz klar, eine Cloud-TSE mit der auf alle (gesetzlichen) Anforderungen rasch und günstig reagiert werden kann. Wie auch beispielsweise auf eine abermalige Verschiebung der Nichtbeanstandungsregel. Sollte es jemals zu gesetzlichen Änderungen oder anderen Updates kommen, kann man diese bei einer Cloud-Lösung einmal zentral integrieren und hat das Thema erledigt. Bei einer Hardware-Lösung muss man jeden POS wortwörtlich einzeln in die Hand nehmen.

Die Cloud-Lösung von fiskaly geht hier weit über die eigentliche Signatur-Einheit hinaus! Während Hardware rein die Signiereinheit darstellt, bietet die Cloud-Lösung von fiskaly innovativen Mehrwert für die Kunden (eBeleg, DSFinV‑K, Dashboard zur Verwaltung aller TSEs, Aktivierung beim Finanzamt, SSO, Multi Mandantenfähigkeit,  …) und ist dabei auch noch kostengünstiger — kontaktieren Sie fiskaly unter sales@fiskaly.com.