Notwendige Dokumente für die Kassenprüfung
In der Regel muss der Steuerpflichtige folgende Dokumente bei einer Kassen-Nachschau bereitstellen können:
- Nachweis der TSE durch Kauf oder Vertrag
- Anbindung der TSE durch Testbelege
- Einsatz einer zertifizierten TSE (Zertifikat mit allen Dokumenten, siehe unten)
- TAR-/DSFinV‑K Exporte
- Verfahrensdokumentation
1. Nachweis der TSE durch Kauf oder Vertrag
Der Nachweis des Kaufs oder Vertrags der TSE entsteht wenn Ihre Kunden mit Ihnen eine Geschäftsbeziehung eingehen.
2. Anbindung der TSE durch Testbelege
Auch diesen Nachweis können die Steuerpflichtigen selbständig erzeugen. Weisen Sie jedoch Ihre Kunden darauf hin, dass Sie diesen Nachweis für den ordnungsgemäßen Betrieb Ihrer Kasse benötigen. Die Belege können mit der App fiskalcheck von fiskaly geprüft werden.
3. Einsatz einer zertifizierten TSE
Die Zertifizierung der technischen Sicherheitseinrichtung wird über die folgenden Dokumente nachgewiesen:
- Zertifikat nach TR-03153
- Konformitätsreport
- Konfomitätsbescheid
- Umgebungsschutzkonzept
Wir empfehlen diese Dokumente mit in Ihre Verfahrensdokumentation aufzunehmen.
Achtung! Der Nachweis der Zertifizierung erfordert alle oben genannten Dokumente. Fehlt ein Dokument, ist der Nachweis unvollständig! Alle benötigten Dokumente der fiskaly Cloud TSE können Sie auf unserer Website herunterladen.
Download Zertifikate
Zertifikat nach TR-03153
Konformitätsbescheid
Konformitätsreport
Umgebungsschutz
Achten Sie auf die Zertifikatslaufzeit der TSE sowie die Laufzeit der BSI Zertifizierung
Die Zertifikatslaufzeiten der TSE-Hersteller unterscheiden sich stark. Deswegen prüfen Sie die Zertifikatslaufzeit der von Ihnen eingesetzten TSE. Mit fiskaly haben Sie einen starken Partner an Ihrer Seite und die einzige Cloud-TSE mit voller Zertifikatslaufzeit bis 2029.
4. TAR-/DSFinV‑K Exporte
Die durch die TSE erzeugten Daten, genannt TAR Files, werden in der Regel einmal täglich bereitgestellt und müssen in die Langzeitarchivierung aufgenommen werden. Die Kassendaten sowie die TAR Files werden im Falle einer Prüfung — Kassennachschau oder Kassensturz — geprüft und müssen dem Prüfer jederzeit zur Verfügung stehen. Diese gesetzliche Anforderung ist beim Einsatz der fiskaly Cloud TSE bereits automatisch abgedeckt. Alle Unternehmen, die ein elektronisches oder computergestütztes Kassensystem nutzen, müssen eine einheitliche Struktur bei der Datenerfassung und beim Datenexport verwenden. Dies ist auf Basis der DSFinV‑K (digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme) geregelt und ist ein einheitlicher Datenstandard. Die entsprechende Daten-Exportschnittstelle ist Teil der TSE.
5. Verfahrensdokumentation
Die Verfahrensdokumentation sollte den Steuerpflichtigen vom Kassenhersteller beim Kauf/Vertrag einer Kasse übergeben werden. Darin wird u.a. die Inbetriebnahme und Anbindung der TSE durch den Kassenhersteller/ERS Hersteller dokumentiert. Der DFKA stellt eine Muster-Verfahrensdokumentation auf seiner Website zur Verfügung. DFKA-Muster-Verfahrensdokumentation zur ordnungsmäßigen Kassenführung fiskaly empfiehlt, stellen Sie Ihren Kunden alle benötigten Dokumente zum ordnungsgemäßen Betrieb der Kasse zur Verfügung.
*Die enthaltenen Informationen auf dieser Website dienen allgemeinen Informationszwecken und beziehen sich nicht auf die spezielle Situation einer Einzelperson oder einer juristischen Person. Sie stellen keine rechtliche oder steuerliche Beratung dar. Im konkreten Einzelfall kann der vorliegende Inhalt keine individuelle Beratung durch fachkundige Personen ersetzen.