
Provisional release of the TSS
We explain why there will be no ‘complete solution’ for the launch of the KassenSichV on 1.1.2020 and what the provisional release of the BSI is.
Was können Sie als Kassenhersteller jetzt schon tun, um sich für die KassenSichV vorbereiten und mit 1.1.2020 konform zu sein? Wir haben alle Schritte für Sie zusammengefasst.
Unternehmer, Finanz & Technik-Experte
Im ersten Schritt müssen Sie die relevanten Geschäftsvorfälle definieren, die mit Ihrem elektronischen Aufzeichnungssystem aufgezeichnet werden. Als Geschäftsvorfälle werden alle rechtlichen und wirtschaftlichen Vorgänge bezeichnet, die in einem bestimmten Zeitabschnitt den Gewinn bzw. Verlust oder die Vermögenszusammensetzung in einem Unternehmen dokumentieren oder beeinflussen bzw. verändern.
Einfach gesagt, müssen Sie folgende Punkte definieren:
Beispiele für Geschäftsvorfälle, die bei elektronischen Aufzeichnungssystemen vorkommen können sind unter anderem:
Als Kassenhersteller müssen Sie für sich definieren, was ein Aufzeichnungssystem ist. Hier sollten Sie vor allem folgende Fragen beantworten:
Danach können Sie die Vergabe und Verwaltung der Seriennummern für die Aufzeichnungssysteme laut KassenSichV umsetzen. Die Seriennummern müssen später bei der Inbetriebnahme der TSE an das Finanzamt gemeldet werden.
Nähere Informationen zu den Anforderungen für dieVergabe der Seriennummern finden Sie in der technischen Richtlinie BSI TR-03153 unter Punkt 7.
Das Datenschema, das im Rahmen der KassenSichV zu verwenden ist, befindet sich aktuell noch in Diskussion. Der DFKA, der Deutsche Fachverband für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik, hat dem BMF vorgeschlagen, sich an der DFKA Taxonomie zu orientieren, um einen einheitlichen Standard zu erreichen.
Aktuell wird das Format DSFinV‑K entwickelt, um einen auf der DFKA Taxonomie basierenden Standard für Außenprüfungen und Kassen-Nachschauen zu etablieren.
* Aktuell ist unser System, wie auch die Systeme der Mitbewerber, aufgrund fehlender finaler Spezifikationen und Prüfprozesse nicht zertifizierbar.
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We explain why there will be no ‘complete solution’ for the launch of the KassenSichV on 1.1.2020 and what the provisional release of the BSI is.
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